Winterdienst Berlin: Was müssen Sie als Eigentümer bei Schneefall beachten?
Winterdienst Berlin betrifft jeden Eigentümer, weil Schnee und Eis sehr plötzlich auftreten können. Genau dann zählt, dass Sie schnell handeln, richtig streuen und außerdem die Zeiten kennen. Dadurch schützen Sie Fußgänger, vermeiden Unfälle und senken Ihr eigenes Risiko deutlich. In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, was Sie als Eigentümer beachten müssen: Verantwortlichkeit, Räum- und Streuzeiten, Sonn- und Feiertage, Streumittel, Haftung, Organisation und Dokumentation. Außerdem finden Sie eine praktische Checkliste, klare Antworten im FAQ und direkte Links zu den wichtigsten Berliner Seiten.
Kurzüberblick – darum geht es
– Wer ist für den Winterdienst in Berlin auf Gehwegen verantwortlich?
– Bis wann muss nach Schneefall geräumt sein – auch an Sonn- und Feiertagen?
– Welche Räumbreite gilt und wohin mit dem Schnee?
– Welche Streumittel sind erlaubt, welche sind verboten?
– Was bedeutet Haftung im Schadenfall und wie beuge ich vor?
– Wie organisiere ich den Einsatz einfach, sicher und dokumentiert?
Verantwortlichkeit – wer räumt in Berlin den Gehweg?
Grundsätzlich liegt der Winterdienst auf Gehwegen in Berlin bei den Anliegern, also in der Regel bei den Eigentümern eines Grundstücks. Sie müssen Schnee räumen, bei Glätte streuen und außerdem Eisbildungen entfernen. Öffentliche Fahrbahnen, zentrale Plätze oder bestimmte Haltestellen bearbeitet die BSR. Dennoch bleibt der Gehweg direkt vor Ihrem Grundstück Ihre Pflicht. Das ist einfach, eindeutig und gut planbar.
Offizielle Informationen: Service-Portal Berlin „Winterdienst auf Gehwegen“ (https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/), Senatsverwaltung-Hinweise, BSR-Winterdienst-Seite.
Wichtig: Auch wenn Sie den Winterdienst an einen Dienstleister oder an Mieter übertragen, bleibt die Verantwortung letztlich bei Ihnen. Deshalb sollten Sie die Durchführung im Blick behalten und in kurzen Notizen dokumentieren. So handeln Sie rechtssicher.
Räum- und Streuzeiten – werktags, an Sonn- und an Feiertagen
Zuerst gilt: Glätte und Neuschnee müssen Sie unverzüglich bekämpfen. Das bedeutet, Sie räumen und streuen zeitnah, und zwar in angemessenen Abständen, wenn der Schneefall anhält.
Für die Nacht gibt es klare Uhrzeiten: Dauert Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an oder entsteht Glätte nach 20:00 Uhr, dann muss der Winterdienst bis 07:00 Uhr des nächsten Tages erledigt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt 09:00 Uhr als spätester Zeitpunkt. Diese Regel schafft Klarheit, auch wenn es die ganze Nacht geschneit hat.
Praxis-Tipp: Organisieren Sie eine feste Frühschicht und zusätzlich eine Vertretung für Sonn- und Feiertage. Dadurch bleiben Wege morgens spätestens um 7:00 Uhr (sonn- und feiertags 9:00 Uhr) sicher.
Merken Sie sich außerdem: Tagsüber bleibt der Gehweg begehbar, weil Sie bei neuem Schneefall und akuter Glätte erneut tätig werden. Bei starkem, anhaltendem Schneefall sind mehrere Einsätze nötig. Planen Sie deshalb Material, Zeiten und kurze Kontrollen ein.
Offizielle Hinweise zu Zeiten finden Sie hier:
– Service-Portal Berlin „Winterdienst auf Gehwegen“ (mit 7/9-Regel) – https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/
– § 3 Berliner Straßenreinigungsgesetz (Winterdienst) – https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBEV10P3
– BSR „Fragen und Antworten zum Winterdienst“ – https://www.bsr.de/winterdienstpflichten
Räumbreite & Bereiche – wie breit und wohin mit dem Schnee?
Mindestbreite auf Gehwegen
Räumen Sie in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite. In Berlin gelten als Untergrenze mindestens 1 Meter. In den stark frequentierten Reinigungsklassen 1 und 2 sind es mindestens 1,5 Meter. Bei sehr belebten Abschnitten darf und sollte es auch mehr sein, damit Menschen sicher aneinander vorbeigehen können.
Freizuhalten sind auch Zugänge
Beachten Sie, dass Eingänge, Treppen, Zugänge zu Mülltonnen, Garagen, Aufzügen, Hydranten, Briefkästen oder Notrufsäulen frei bleiben. Dadurch sichern Sie die wichtigsten Wege zuerst, was gerade am Morgen sehr hilft.
Wohin mit dem Schnee?
Lagern Sie den Schnee am fahrbahnzugewandten Gehwegrand. Hingegen bleiben Rinnsteine, Gullys, Ein- und Ausfahrten, Haltestellenbereiche, Radwege und gekennzeichnete Behindertenparkplätze frei. So bleibt die Entwässerung funktionsfähig, und die Verkehrssicherheit steigt.
Offizielle Infos zur Breite und Ablage finden Sie hier:
Service-Portal Berlin „Winterdienst auf Gehwegen“ – https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/
Streumittel – erlaubt, verboten und sinnvoll
Auf Gehwegen sind in Berlin abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat der Standard. Auftaumittel – also Salz und ähnliche Produkte – sind für Anlieger auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Die BSR kann Auftaumittel auf bestimmten Fahrbahnen in Ausnahmesituationen einsetzen. Darum sollten Eigentümer ausreichend Splitt oder Sand rechtzeitig bevorraten.
Praxis-Tipp: Lagern Sie Streugut trocken, gut erreichbar und möglichst in kleinen Eimern. Dadurch sparen Sie Zeit beim Einsatz, und außerdem streuen Sie gezielter. Bei extremer Glätte hilft oft nur wiederholtes Streuen. Wenn Eisplatten entstehen, entfernen Sie diese zusätzlich mechanisch.
Weitere Hinweise: Senatsverwaltung/BSR-FAQ – https://www.bsr.de/winterdienstpflichten und Service-Portal Berlin – https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/
Haftung im Schadenfall – so senken Sie Ihr Risiko
Als Eigentümer haben Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wenn Sie nicht oder zu spät räumen, drohen Bußgelder und zusätzlich Schadenersatz, falls Personen stürzen. Deshalb lohnt sich ein klarer Plan, ein fester Bereitschaftsdienst und eine einfache Dokumentation.
Was sollte dokumentiert werden? Notieren Sie Datum und Uhrzeit, den Abschnitt (zum Beispiel „Gehweg vor Hausnummer X“), die durchgeführte Maßnahme (räumen, streuen, Eis entfernt) und das eingesetzte Streumittel. Ein Foto mit Zeitstempel erhöht die Beweiskraft. So zeigen Sie im Zweifel, dass Sie rechtzeitig und angemessen gehandelt haben.
Hinweis: Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nicht die Pflicht. Sie hilft aber, berechtigte Schäden zu regulieren. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen und nachweisbar erfüllen.
Organisation – so planen Eigentümer den Winter sicher
Zuständigkeiten klären
Legen Sie fest, wer den Winterdienst ausführt: Sie selbst, Mieter oder ein professioneller Dienstleister. Wenn Sie Aufgaben übertragen, halten Sie die Absprachen schriftlich fest. Dennoch kontrollieren Sie die Umsetzung, weil die Verantwortung bei Ihnen bleibt.
Zeiten und Bereitschaft
Planen Sie feste Zeitfenster vor 7:00 Uhr sowie Vertretungen für Sonn- und Feiertage (bis 9:00 Uhr). Außerdem sollten Sie auch tagsüber kurze Kontrollen einplanen, wenn der Schneefall anhält.
Material & Geräte
Splitt/Sand, Schaufeln, Besen, Eiskratzer, Schneeschieber, Warnschilder: Lagern Sie alles trocken, geordnet und nahe der Flächen. So starten Sie schnell und ohne Suchen.
Flächen priorisieren
Beginnen Sie mit Hauptwegen, Treppen, Eingängen und stark genutzten Abschnitten. Danach folgen Nebenwege. Dadurch werden die wichtigsten Bereiche zuerst sicher.
Dokumentation
Ein kurzer Eintrag genügt: Uhrzeit, Abschnitt, Maßnahme, Streumittel und ein Foto. Das kostet kaum Zeit, erhöht aber die Sicherheit im Streitfall enorm.
Beispiele aus der Praxis – kurz, klar und realistisch
Beispiel 1: Nacht-Schneefall
Es schneit bis nach 22:00 Uhr. Sie planen für 6:15 Uhr den ersten Einsatz. Hauptwege werden gleich geräumt und mit Splitt abgestreut. Um 8:30 Uhr folgt eine kurze Kontrolle, weil noch leichter Schneefall angekündigt ist. So ist der Gehweg bis 7:00 Uhr sicher, und außerdem bleibt er tagsüber begehbar.
Beispiel 2: Eisregen am Sonntag
Glätte bildet sich nach 21:00 Uhr. Am Sonntagmorgen kümmern Sie sich bis 9:00 Uhr um Gehwege und Treppen. Danach erfolgt bei Bedarf ein Nachstreuen. Der Ablauf ist dokumentiert, dadurch bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Beispiel 3: Enger Gehweg
Die Gehwegbreite beträgt nur 1,2 Meter. Sie räumen die volle Breite. Den Schnee lagern Sie am fahrbahnzugewandten Rand. Rinnsteine und Gullys bleiben frei. Auch hier hilft Splitt, weil Auftaumittel auf Gehwegen nicht erlaubt sind.
Checkliste für Eigentümer – schnell abhaken
– Plan vorhanden (wer, wann, wo, womit)?
– Bereitschaft für Wochenenden, Sonn- und Feiertage geregelt?
– Splitt/Sand trocken gelagert und leicht erreichbar?
– Geräte gecheckt (Schaufel, Schieber, Besen, Warnschilder)?
– Räumbreite bekannt (mindestens 1 m; Klassen 1/2: 1,5 m)?
– Schneeablage festgelegt (fahrbahnzugewandter Rand, Gullys frei)?
– Kurzprotokoll vorbereitet (Foto mit Uhrzeit, kurze Notiz)?
– Vertretung und Notfallnummern notiert?
Recht & Regeln – die wichtigsten Berliner Seiten
– Service-Portal Berlin: „Winterdienst auf Gehwegen“ – Zeiten, Breiten, Pflichten
https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/
– Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG), § 3 – Winterdienst
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBEV10P3
– BSR – Fragen und Antworten zum Winterdienst (Pflichten und Hinweise)
https://www.bsr.de/winterdienstpflichten
Diese Seiten helfen, weil sie knapp, verbindlich und außerdem aktuell sind.
Unsere Leistung – zuverlässig, pünktlich und regelkonform
Wir übernehmen den Winterdienst in Berlin nach den geltenden Regeln. Deshalb planen wir Einsätze, halten Bereitschaften vor und dokumentieren die Arbeit. Außerdem nutzen wir abgestimmte Streumittel (abstumpfend), arbeiten zügig und bleiben dabei transparent. So bleibt Ihr Gehweg sicher, und Sie erfüllen Ihre Pflicht ohne Stress.
– Angebot anfordern: https://www.vonhoefer-winterdienst.de/kontakt/
– Leistungen: winterdienst berlin – https://www.vonhoefer-winterdienst.de/winterdienst-berlin/
FAQ – häufige Fragen zum Winterdienst Berlin
H3: Wer ist für den Gehweg zuständig?
In Berlin sind Anlieger, also meist die Eigentümer, für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich. Sie können Aufgaben übertragen, jedoch kontrollieren Sie weiterhin die Durchführung. (Service-Portal Berlin)
Bis wann muss morgens geräumt sein?
Wenn Schneefall oder Glätte nach 20:00 Uhr auftreten, muss der Gehweg werktags bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr gesichert sein. Tagsüber halten Sie den Weg in begehbarem Zustand und reagieren bei neuen Ereignissen erneut. (Service-Portal Berlin, § 3 StrReinG)
Welche Breite ist vorgeschrieben?
Mindestens 1 Meter, in Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter. Bei starkem Fußverkehr auch breiter, damit Menschen sicher passieren können. (Service-Portal Berlin)
Darf ich Salz streuen?
Auf Gehwegen grundsätzlich nein. Sie nutzen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Auftaumittel setzt die BSR nur in Ausnahmen auf bestimmten Fahrbahnen ein. (BSR/Service-Portal)
Wohin mit dem Schnee?
An den fahrbahnzugewandten Gehwegrand. Rinnsteine, Gullys, Ein- und Ausfahrten, Haltestellen, Radwege und Behindertenparkplätze bleiben frei, damit Wasser abfließen kann und niemand behindert wird. (Service-Portal Berlin)
Was droht bei Verstößen?
Es drohen Bußgelder und zudem Schadenersatz, wenn jemand stürzt. Darum lohnen sich klare Abläufe, kurze Notizen und Fotos. So zeigen Sie, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben.
Fazit – sicher durch den Winter, Schritt für Schritt
Winterdienst Berlin ist leicht zu meistern, wenn man vorbereitet ist. Erstens klären Sie Zuständigkeiten, zweitens planen Sie Zeiten und Bereitschaften, drittens legen Sie Material bereit. Außerdem kennen Sie die Regeln: Bei Schneefall und Glätte handeln Sie unverzüglich, und wenn es nachts schneit, sichern Sie spätestens bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Sie räumen in ausreichender Breite, lagern Schnee richtig und streuen ausschließlich mit abstumpfenden Mitteln. Mit einer kurzen Dokumentation bleiben Sie rechtssicher. So schützen Sie Passanten, vermeiden Schäden und sparen viel Aufwand. Und falls Sie den Einsatz abgeben möchten, unterstützen wir Sie zuverlässig – pünktlich, regelkonform und transparent.
Direkter Kontakt
– Angebot: https://www.vonhoefer-winterdienst.de/kontakt/
– Leistungen Winterdienst Berlin: https://www.vonhoefer-winterdienst.de/winterdienst-berlin/