Winterdienst Berlin
Zuverlässige Schneeräumung & Eisbeseitigung für sichere Wege & Parkflächen
Von Hoefer Winterdienst Berlin – Ihr zuverlässiger Partner seit 2011
Der Winter in Berlin kann unberechenbar sein – doch Ihr Winterdienst muss es nicht! Wenn Sie sich rechtzeitig um eine professionelle Schnee- und Eisbeseitigung kümmern möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner. Unser Team übernimmt gerne die Räum- und Streuarbeiten für Sie, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.Unsere Arbeit orientiert sich strikt am geltenden Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) sowie den örtlichen Verordnungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Flächen nicht nur geräumt, sondern auch rechtssicher betreut werden.
Winterdienst in Berlin und Umgebung
Wir bieten Winterdienst für Privat und Unternehmen
Winterdienst in der Nähe?
Wir sind in ganz Berlin für Sie da!
Seit 2011 bieten wir zuverlässigen Winterdienst in Berlin an – schnell, professionell und nach geltenden Vorschriften. Egal ob Privatgrundstück, Gewerbeimmobilie oder öffentliche Fläche: Unser Team ist flexibel einsatzbereit und sorgt mit modernen Räumfahrzeugen und Salzstreuern für sichere Wege. Sie brauchen einen Winterdienst in der Nähe? Wir decken alle Berliner Bezirke ab und sind auch bei plötzlichem Schneefall sofort zur Stelle.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um Schnee räumen, Streudienst und die vollständige Winterwartung Ihrer Flächen. Dabei halten wir uns strikt an die Vorgaben des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG), sodass Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
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Winterdienst Berlin Steglitz
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Winterdienst Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
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Winterdienst Berlin Schöneberg
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Winterdienst Berlin Lichtenberg
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Winterdienst Berlin Spandau
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Winterdienst Berlin Reinickendorf
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Winterdienst Berlin Mitte
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Winterdienst Berlin Kreuzberg
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Winterdienst Berlin Pankow
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Winterdienst Berlin Grunewald
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Winterdienst Berlin Zehlendorf
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Winterdienst Berlin Dahlem
Unsere Leistungen
im Winterdienst Berlin
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Schneeräumung auf Verkehrswegen und Dächern
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Eisbeseitigung auf Verkehrswegen und Dächern
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Streuung von Straßen, Gehwegen, Radwegen, Parkplätzen und Gewerbeflächen
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Schneeabtransport und fachgerechte Entsorgung
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Streugutbeseitigung
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Unternehmensservice mit Frühwarnung und Dokumentation
Fläche ist Fläche.
Wir bekommen sie frei.
Für private Haushalte sind wir vor allem für die Sicherung der Gehwege und Ausfahrten vor dem Haus im Einsatz. Unternehmen haben in der Regel weitergehende Bedarfe: sämtliche Verkehrswege auf Betriebsgrundstücken, Parkplätze, Rampen und Höfe halten wir ebenso frei von Schnee und Eis wie Flächen in der Höhe. Denn gerade von Dächern können vielfältige Gefahren ausgehen. Schneelast kann bei großen Flachdächern zu einer Gefahr für die Statik werden – vor allem, wenn Vereisung droht. Eine Beseitigung von Schnee und Eis auf Steildächern unterbindet Dachlawinen oder Gefahren durch herabfallende Eiszapfen.
Wir sind vorbereitet.
Bei jedem Wetter.
Winterdienst BErlin: Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Gewerbe und Privathaushalte
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24/7 Einsatzbereit bei Schneefall
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Gehwege, Parkflächen & Firmengelände
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Umweltfreundliche Streumittel
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Schnell vor Ort & zuverlässiger Service
Winterdienst anfragen
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FAQS zum Winterdienst in Berlin
Die Kosten für einen Winterdienst hängen von verschiedenen Faktoren ab:
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Grundstücksgröße und Art der Flächen (Gehwege, Parkplätze, Zufahrten)
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Häufigkeit der Einsätze (Dauervertrag oder Einzelleistung)
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Art der Dienstleistung (reine Schneeräumung oder zusätzlicher Streudienst)
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Besondere Anforderungen (z.B. Nachtdienste oder Wochenendeinsätze)
In Berlin bewegen sich die Preise für private Grundstücke meist zwischen 50-150 € pro Einsatz, während Gewerbekunden mit 100-300 € rechnen sollten. Bei Dauerverträgen über die gesamte Wintersaison (Oktober bis April) bieten viele Anbieter Pauschalen oder Staffelpreise an, die günstiger sind als Einzelleistungen.
Tipp: Lassen Sie sich ein individuelles Angebot machen – viele Unternehmen wie Von Hoefer Winterdienst Berlin bieten eine kostenlose Vor-Ort-Beratung an. So erhalten Sie einen genauen Preis, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vergessen Sie nicht, nach versteckten Kosten wie Materialpreisen für Streugut oder Notdiensten zu fragen!
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glätte müssen Sie abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt ausbringen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Eisflächen – diese sind aktiv zu entfernen, wenn Streusalz oder Splitt allein nicht ausreichen, um die Rutschgefahr zu beseitigen.
Die Räumpflicht gilt für:
✓ Schneeräumung bei Neuschnee
✓ Streupflicht bei Glättebildung
✓ Aktive Beseitigung von Eisflächen
Wichtig: Die Verwendung von Salz ist in vielen Berliner Bezirken nur in Ausnahmefällen erlaubt. Halten Sie sich an die örtlichen Vorschriften, um Bußgelder zu vermeiden.
Sie sind verpflichtet, angrenzende Gehwege, Zufahrten und gegebenenfalls Parkflächen gemäß den Vorgaben des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) von Schnee und Eis zu befreien.
Als Grundstückseigentümer müssen Sie folgende Räumzeiten beachten:
Sofortige Pflichten:
Glätte muss unverzüglich nach ihrer Entstehung beseitigt werden
Schnee ist direkt nach Ende des Schneefalls zu räumen
Abend- und Nachtregelung:
Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20:00 Uhr:
Räumpflicht bis 7:00 Uhr am Folgetag
An Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr
Wichtig: Diese Vorgaben gelten für private Grundstückseigentümer ebenso wie für Gewerbetreibende. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder drohen.
Die Streupflicht verpflichtet Anlieger, für die Sicherheit auf angrenzenden Gehwegen zu sorgen. Konkret umfasst dies:
Schneeräumung:
Beseitigung von Schnee in der vorgeschriebenen Breite
Sicherstellung eines gefahrlosen Begehens
Glättebekämpfung:
Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Sand, Splitt, Granulat)
Regelmäßige Kontrolle der Gehwege
Besondere Situationen:
Bei Eisregen oder Dauerfrost muss häufiger nachgestreut werden
Bei extremen Wetterlagen sind ggf. zusätzliche Maßnahmen erforderlich
Wichtig: Die Pflicht gilt unabhängig von der Tageszeit und Wetterbedingungen. Bei anhaltend schlechten Bedingungen kann mehrmaliges Streuen pro Tag not
Die Mindestbreite beträgt meist 1 Meter, in stark frequentierten Bereichen können jedoch größere Flächen vorgeschrieben sein.
In vielen Berliner Bezirken ist der Einsatz von Salz (Auftaumitteln) eingeschränkt oder verboten. Stattdessen sollten abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat verwendet werden.
Eisglätte entsteht durch gefrierende Nässe, während Eisbildung oft durch anhaltenden Frost oder Schneeschmelze verursacht wird. Beide müssen beseitigt werden, sobald sie zur Stolper- oder Rutschgefahr werden.
Schnee sollte so lagert werden, dass er keine Wege oder Straßen blockiert. Das Ablagern auf Fahrbahnen, Radwegen oder in Gullys ist verboten.
Ja, Sie können einen professionellen Winterdienst wie Von Hoefer beauftragen oder eine Privatperson (z. B. Nachbarn) damit betrauen. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Grundstückseigentümer.